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Einverständnis (Strafrecht)

Index Einverständnis (Strafrecht)

Beim tatbestandsausschließenden Einverständnis im Strafrecht ist das potentielle Opfer mit der Verletzung seiner Rechtsgüter einverstanden.

11 Beziehungen: Claus Roxin, Einvernehmen, Einwilligung, Hausfriedensbruch (Deutschland), Oberbegriff, Strafbarkeit, Strafgesetzbuch (Deutschland), Tatbestand, Tatbestandsirrtum, Umgekehrter Tatbestandsirrtum, Versuch (StGB).

Claus Roxin

Claus Roxin (* 15. Mai 1931 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Einvernehmen

Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff.

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Einwilligung

Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis.

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Hausfriedensbruch (Deutschland)

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.

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Oberbegriff

Unter einem Oberbegriff, auch Überbegriff und in der Sprachwissenschaft Hyperonym (von ‚über‘ und ὄνυμα ónyma ‚Name‘), versteht man einen Begriff, der eine Anzahl anderer Wörter in ihrer Bedeutung subsumiert bzw.

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Strafbarkeit

Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung, eines Unterlassens oder Duldens, Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum („Unkenntnis der Wahrheit“), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen.

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Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Umgekehrter Tatbestandsirrtum (häufig nur: umgekehrter Irrtum) ist im Strafrecht die irrige Annahme der in Wirklichkeit nicht vorhandenen (tatsächlichen oder auch außerstrafrechtlichen) Umstände, die einen Tatbestand verwirklichen.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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