Inhaltsverzeichnis
5 Beziehungen: Bürger, Einwohner, Indigene Völker, Inländer, Wanderjahre.
Bürger
Als Bürger werden Angehörige eines Staates bzw.
Sehen Einheimischer und Bürger
Einwohner
Der Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.
Sehen Einheimischer und Einwohner
Indigene Völker
Samen-Parlaments in Norwegen: Sven-Roald Nystø, Aili Keskitalo und Ole Henrik Magga (2006) Neuseeländische MÄori feiern 2010 die Anerkennung ihres Landes in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker Indigene Völker (von lateinisch indigenus „eingeboren“) sind im Sinne der Definition der UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen von 1982 Bevölkerungsgruppen, die sich als Nachkommen der Bewohner eines bestimmten räumlichen Gebietes betrachten, die bereits vor der Eroberung, Kolonisierung oder Staatsgründung durch Fremde dort lebten, die eine enge (emotionale, wirtschaftliche und/oder spirituelle) Bindung an ihren Lebensraum haben und die über eine ausgeprägte ethnisch-kulturelle Identität als Gemeinschaft mit eigenen soziopolitischen und kulturellen Traditionen verfügen.
Sehen Einheimischer und Indigene Völker
Inländer
Als Inländer werden je nach Kontext natürliche Personen, juristische Personen oder auch Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die bestimmte Zugehörigkeitskriterien in Bezug auf ein Territorium erfüllen.
Sehen Einheimischer und Inländer
Wanderjahre
„Fremde Freiheitsbrüder“ (2006) Wandergesellen-Treffen in Bad Kissingen (2010) Der Begriff Wanderjahre (auch Wanderschaft, Walz, Tippelei, Gesellenwanderung) bezeichnet die Zeit der Wanderschaft zünftiger Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung).

