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3 Beziehungen: Eichung, Verkehrsfehlergrenze, Waage.
Eichung
Füllstrich von einem Trinkglas, darunter das CE-Zeichen mit der „zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung“ Aufbau eines ehemaligen Hauptstempels Eichung (von mhd. Ä«chen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz.
Sehen Eichwert und Eichung
Verkehrsfehlergrenze
Die Verkehrsfehlergrenze ist der maximal zulässige Fehler von eichpflichtigen Messgeräten während des Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer.
Sehen Eichwert und Verkehrsfehlergrenze
Waage
Balkenwaage (1850) Briefwaage Postwaage (ca. 1971) Eine Waage ist ein Messgerät zur Bestimmung einer Masse.
Sehen Eichwert und Waage

