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20 Beziehungen: Auszeichnung (Ehrung), Ältestenrat, Bürgerliches Gesetzbuch, Befähigung zum Richteramt, Beirat, Disziplinarstrafe, Ehrenordnung, Ermahnung, Gremium, Mitglied, Rechtsweg, Satzung (Privatrecht), Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung, Schlichtungsstelle, Sportgericht, Verband (Recht), Verein, Von Amts wegen, Vorstand.
Auszeichnung (Ehrung)
Unter einer Auszeichnung, oft auch Preis, wird eine Ehrung oder Würdigung verstanden, die eine Person, Gruppe, Organisation oder ein Unternehmen für herausragende Leistungen in einem bestimmten Bereich erhält.
Sehen Ehrenrat und Auszeichnung (Ehrung)
Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein Gremium in deutschen Parlamenten und kommunalen Vertretungskörperschaften, das Geschäftsordnungsfragen behandelt.
Sehen Ehrenrat und Ältestenrat
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Ehrenrat und Bürgerliches Gesetzbuch
Befähigung zum Richteramt
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt (umgangssprachlich auch „Volljurist“ genannt) ist in Deutschland, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) mit der zweiten Staatsprüfung (Abs.
Sehen Ehrenrat und Befähigung zum Richteramt
Beirat
Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion.
Sehen Ehrenrat und Beirat
Disziplinarstrafe
Disziplinarstrafordnung für das Reichsheer (Deutschland, 1926) Eine Disziplinarstrafe ist eine Strafe, die bei einem Verstoß gegen Verhaltensnormen droht.
Sehen Ehrenrat und Disziplinarstrafe
Ehrenordnung
Mit einer Ehrenordnung wird in weltlichen und kirchlichen Institutionen, in Politischen Parteien aber auch in Vereinen und Rechtlichen Verbänden geregelt, wie deren Mitglieder und Angehörige zu ehren sind.
Sehen Ehrenrat und Ehrenordnung
Ermahnung
Die Ermahnung ist eine mündliche oder schriftliche missbilligende Äußerung über das Fehlverhalten gegenüber einer zu maßregelnden Person und verbindet die Erklärung mit der Aufforderung, dieses Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen.
Sehen Ehrenrat und Ermahnung
Gremium
Deutschen Bundestags 1961 Ein Gremium („Schoß, Innerstes“) ist eine zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildete Gruppe von Experten.
Sehen Ehrenrat und Gremium
Mitglied
Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.
Sehen Ehrenrat und Mitglied
Rechtsweg
Instanzenzug (vertikal). Rechtsweg nennt man den Zugang zur staatlichen Gerichtsbarkeit, bei der um Rechtsschutz nachgesucht werden kann.
Sehen Ehrenrat und Rechtsweg
Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
Sehen Ehrenrat und Satzung (Privatrecht)
Schiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren.
Sehen Ehrenrat und Schiedsgerichtsbarkeit
Schlichtung
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.
Sehen Ehrenrat und Schlichtung
Schlichtungsstelle
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden.
Sehen Ehrenrat und Schlichtungsstelle
Sportgericht
Sportgerichte sind von Verbänden und Vereinen eingesetzte Organisationen zur Behandlung und Sanktionierung von Regelverstößen gegen das Sportrecht in den einzelnen von ihnen organisierten Sportarten.
Sehen Ehrenrat und Sportgericht
Verband (Recht)
Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen.
Sehen Ehrenrat und Verband (Recht)
Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Sehen Ehrenrat und Verein
Von Amts wegen
Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.
Sehen Ehrenrat und Von Amts wegen
Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
Sehen Ehrenrat und Vorstand

