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5 Beziehungen: Ehegesetz (Österreich), Ehegesetz (Deutschland), Eherecht, Eherecht (Österreich), Eherecht (Schweiz).
Ehegesetz (Österreich)
Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen.
Sehen Ehegesetz und Ehegesetz (Österreich)
Ehegesetz (Deutschland)
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar (1936) zum ''Ehegesundheitsgesetz'' Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1.
Sehen Ehegesetz und Ehegesetz (Deutschland)
Eherecht
Das Eherecht ist das Teilgebiet des Familienrechts der Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe sowie das Verhältnis der Ehegatten zueinander beziehen.
Sehen Ehegesetz und Eherecht
Eherecht (Österreich)
Mit dem Begriff Eherecht können in Österreich alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.
Sehen Ehegesetz und Eherecht (Österreich)
Eherecht (Schweiz)
Das Schweizer Eherecht ist in den Artikeln 90 bis 251 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt und ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut.
Sehen Ehegesetz und Eherecht (Schweiz)
Auch bekannt als EheG.

