9 Beziehungen: Bilateralität, Handelspräferenz, Lieferantenerklärung, Multilateralismus, Ursprungszeugnis, Warenverkehrsbescheinigung, Zoll (Abgabe), Zoll (Behörde), Zollabfertigung.
Bilateralität
Bilateralität (von „zweimal“, in Zusammensetzungen „doppel“-, „zwei“-, latus „Seite“.) bedeutet „Zweiseitigkeit“, verwandt sind die Begriffe multilateral (vielseitig) und unilateral (einseitig).
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Handelspräferenz
Als Handelspräferenz bezeichnet man im Rahmen der Außenhandelspolitik Handelsvorzüge (z. B. in Form niedrigerer Zölle), die ein Land bestimmten anderen Ländern gewährt.
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Lieferantenerklärung
Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware.
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Multilateralismus
Unter Multilateralismus (von „viel, zahlreich“; latus „Seite“) wird die Zusammenarbeit mehrerer Staaten bei der Lösung von politischen, gesellschaftlichen oder technischen Problemen verstanden, die grenzübergreifend sind.
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Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis – abgekürzt UZ – ist ein Warenbegleitpapier, das im internationalen Güterverkehr Verwendung findet und zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware dient.
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Warenverkehrsbescheinigung
Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) sind Dokumente, die im internationalen Handelsverkehr Verwendung finden.
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Zoll (Abgabe)
DOT-Piktogramme“ vom American Institute of Graphic Arts entworfen wurde und im Reiseverkehr häufig Verwendung findet. Deutschen Zollmuseum in Hamburg links Carl Spitzweg: ''Zollrevision'' (Päpstliche Zollwache), um 1880 Deutscher Zoll am Col de la Schlucht, vor 1914 Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze erforderlich wird.
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Zoll (Behörde)
Zollverwaltung, häufig auch der Zoll, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.
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Zollabfertigung
Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.
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