Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

EUR.1

Index EUR.1

EUR.1 ist die Formular-Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird.

9 Beziehungen: Bilateralität, Handelspräferenz, Lieferantenerklärung, Multilateralismus, Ursprungszeugnis, Warenverkehrsbescheinigung, Zoll (Abgabe), Zoll (Behörde), Zollabfertigung.

Bilateralität

Bilateralität (von „zweimal“, in Zusammensetzungen „doppel“-, „zwei“-, latus „Seite“.) bedeutet „Zweiseitigkeit“, verwandt sind die Begriffe multilateral (vielseitig) und unilateral (einseitig).

Neu!!: EUR.1 und Bilateralität · Mehr sehen »

Handelspräferenz

Als Handelspräferenz bezeichnet man im Rahmen der Außenhandelspolitik Handelsvorzüge (z. B. in Form niedrigerer Zölle), die ein Land bestimmten anderen Ländern gewährt.

Neu!!: EUR.1 und Handelspräferenz · Mehr sehen »

Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware.

Neu!!: EUR.1 und Lieferantenerklärung · Mehr sehen »

Multilateralismus

Unter Multilateralismus (von „viel, zahlreich“; latus „Seite“) wird die Zusammenarbeit mehrerer Staaten bei der Lösung von politischen, gesellschaftlichen oder technischen Problemen verstanden, die grenzübergreifend sind.

Neu!!: EUR.1 und Multilateralismus · Mehr sehen »

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis – abgekürzt UZ – ist ein Warenbegleitpapier, das im internationalen Güterverkehr Verwendung findet und zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware dient.

Neu!!: EUR.1 und Ursprungszeugnis · Mehr sehen »

Warenverkehrsbescheinigung

Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) sind Dokumente, die im internationalen Handelsverkehr Verwendung finden.

Neu!!: EUR.1 und Warenverkehrsbescheinigung · Mehr sehen »

Zoll (Abgabe)

DOT-Piktogramme“ vom American Institute of Graphic Arts entworfen wurde und im Reiseverkehr häufig Verwendung findet. Deutschen Zollmuseum in Hamburg links Carl Spitzweg: ''Zollrevision'' (Päpstliche Zollwache), um 1880 Deutscher Zoll am Col de la Schlucht, vor 1914 Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze erforderlich wird.

Neu!!: EUR.1 und Zoll (Abgabe) · Mehr sehen »

Zoll (Behörde)

Zollverwaltung, häufig auch der Zoll, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.

Neu!!: EUR.1 und Zoll (Behörde) · Mehr sehen »

Zollabfertigung

Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.

Neu!!: EUR.1 und Zollabfertigung · Mehr sehen »

Leitet hier um:

EUR 1.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »