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Drittsicherheit

Index Drittsicherheit

Drittsicherheiten sind von einer Drittpartei bestellte Sicherheiten, die zur Besicherung einer Finanztransaktion zwischen anderen Entitäten eingesetzt werden.

10 Beziehungen: Bankaval, Bürgschaft, Entität, Gold, Immobilie, Kredit, Landwirtschaftliche Nutzfläche, Schuldner, Transaktion (Wirtschaft), Wertpapier.

Bankaval

Der Bankaval (auch das Bankaval) oder Avalkredit (von, „Wechsel“, dieses von.

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Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

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Entität

Entität (mittellateinisch entitas, zu spätlateinisch ens ‚seiend, Ding‘) ist in der Philosophie ein Grundbegriff der Ontologie, der in zwei Bedeutungen verwendet wird.

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Gold

Gold (mittelhochdeutsch golt; bereits althochdeutsch gold, zu einer indogermanischen Wurzel *ghel- ‚gelb‘) ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Au und der Ordnungszahl 79.

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Immobilie

Eine Immobilie (‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Landwirtschaftliche Nutzfläche

Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN bzw. LNF) ist die Gesamtheit aller Ackerflächen, Wiesen und Weiden eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Landes.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Transaktion (Wirtschaft)

Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten.

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Leitet hier um:

Drittsicherheiten.

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