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Dorf- und Gemeindeherrschaft

Index Dorf- und Gemeindeherrschaft

Die Dorf- und Gemeindeherrschaft (auch Dorfobrigkeit oder Ortsobrigkeit) war ein Rechtskreis des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit.

14 Beziehungen: Blutgerichtsbarkeit, Burgfrieden, Dorfordnung, Dorfrichter (Kaisertum Österreich), Fürth, Grundherrschaft, Heiliges Römisches Reich, Kirchweihschutz, Kondominium, Landeshoheit, Polizei, Vogteiliche Gerichtsbarkeit, Weistum, Wikisource.

Blutgerichtsbarkeit

Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw.

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Burgfrieden

Der Ausdruck Burgfrieden (mhd. burcvride ‚vertraglicher Friede innerhalb der Erbengemeinschaft einer Burg‘) bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus ummauerter Stätten (Städte oder Burgen), in deren Bereich Hausrecht und Strafgewalt des Burgherren galten sowie Fehden und Friedensbruch bei rigorosen Strafen verboten waren.

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Dorfordnung

Eine Dorfordnung (auch Dorfverfassung, Bauern-Verfassung, Bauernbrief/Bauerbrief, Bauerordnung, Burrecht oder Ähnliches) regelte vom frühen Mittelalter bis ins 19.

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Dorfrichter (Kaisertum Österreich)

Ein Dorfrichter war im Kaisertum Österreich bis zu Aufhebung der Grundherrschaft der Vorsteher des Dorfgerichtes einer Dorfgemeinde.

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Fürth

Innenstadt (vorne) und Südstadt (rechts) sowie Nürnberg (im Hintergrund) Historische Altstadt vom Rathausturm aus gesehen, rechts die Michaeliskirche Fürther Rathaus gilt als Wahrzeichen der Stadt Fürth (hochdeutsch, fränkisch) ist eine kreisfreie Großstadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Kirchweihschutz

Der Kirchweihschutz war eine mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechtsinstitution im Heiligen Römischen Reich (HRR).

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Kondominium

Ganerben. Kondominium oder Kondominat (von, also „gemeinsame Herrschaft“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger (Kondominanten) über ein Gebiet.

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Landeshoheit

Als Landeshoheit (auch: Lands-Hoheit, Landes-Obrigkeit; lat. superioritas territorialis, jus territorii) wurde vor allem im 17.

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Polizei

Österreichische Polizistin Polizeistation auf einer Insel in Malaysia Streife Die Polizei (von griechisch πολιτεία (politeía) ‚Staatsverwaltung‘, wie griechisch πολιτική („Politik“), die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates.

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Vogteiliche Gerichtsbarkeit

Die Vogteiliche Gerichtsbarkeit bzw.

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Weistum

Als Weistum (bis 1901 »Weisthum« mit th, Abk. Weisth.) wird eine historische Rechtsquelle bezeichnet, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde.

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Wikisource

Wikisource (aus und) ist ein freies Online-Projekt zur Sammlung und Edition von Texten, die entweder urheberrechtsfrei (gemeinfrei) sind oder unter einer freien Lizenz stehen.

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Leitet hier um:

Dorffreiheit, Dorfherrschaft, Feldfreiheit, Gemeindeherrschaft, Ortsobrigkeit.

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