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2 Beziehungen: Absicht (Recht), Direkter Vorsatz.
Absicht (Recht)
Als Absicht (dolus directus 1. Grades) wird im Strafrecht eine Form des Tatbestandsvorsatzes bezeichnet.
Sehen Dolus directus und Absicht (Recht)
Direkter Vorsatz
Als direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) wird im Strafrecht eine Form des Tatbestandsvorsatzes bezeichnet.

