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6 Beziehungen: Bank, Eigenhandel, Eigentum, Verpfändung, Wertpapier, Wertpapierdepot.
Bank
Bankenviertel in Frankfurt am Main Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das seinen Bankkunden Bankgeschäfte und weitere Finanzdienstleistungen anbietet.
Sehen Depot A und Bank
Eigenhandel
Der Eigenhandel (auch Eigengeschäft) ist im Bankwesen der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle, Kredite oder Derivate) im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne, der nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird.
Sehen Depot A und Eigenhandel
Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
Sehen Depot A und Eigentum
Verpfändung
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
Sehen Depot A und Verpfändung
Wertpapier
Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.
Sehen Depot A und Wertpapier
Wertpapierdepot
Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.
Sehen Depot A und Wertpapierdepot
Auch bekannt als Eigendepot.

