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Depot A

Index Depot A

Das Depot A (auch Eigendepot) ist das bei einer Bank angesiedelte Wertpapierdepot, in dem Wertpapiere enthalten sind, die eine Weiterverpfändung durch die Bank ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 6 Beziehungen: Bank, Eigenhandel, Eigentum, Verpfändung, Wertpapier, Wertpapierdepot.

Bank

Bankenviertel in Frankfurt am Main Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das seinen Bankkunden Bankgeschäfte und weitere Finanzdienstleistungen anbietet.

Sehen Depot A und Bank

Eigenhandel

Der Eigenhandel (auch Eigengeschäft) ist im Bankwesen der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle, Kredite oder Derivate) im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne, der nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird.

Sehen Depot A und Eigenhandel

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Sehen Depot A und Eigentum

Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

Sehen Depot A und Verpfändung

Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

Sehen Depot A und Wertpapier

Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.

Sehen Depot A und Wertpapierdepot

Auch bekannt als Eigendepot.