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5 Beziehungen: Defence, Intention (England und Wales), Mens rea, Recklessness (England und Wales), Strafrecht (England und Wales).
Defence
Defence bezeichnet im englischen Strafrecht neben actus reus und mens rea, den beiden positiven Voraussetzungen der Strafbarkeit, als drittes Element das Fehlen einer Verteidigungseinrede.
Sehen Defence of intoxication und Defence
Intention (England und Wales)
Intention (~ ‚Vorsatz‘) bildet im Strafrecht von England und Wales neben recklessness (~ ‚grobe Fahrlässigkeit‘/‚dolus eventualis‘) und negligence (~ ‚Fahrlässigkeit‘) eine der drei klassischen Formen der mens rea.
Sehen Defence of intoxication und Intention (England und Wales)
Mens rea
Als mens rea (lat. ‚schuldiger Geist‘; auch mental element oder fault element) bezeichnet man im anglo-amerikanischen Strafrecht eine Voraussetzung der Strafbarkeit.
Sehen Defence of intoxication und Mens rea
Recklessness (England und Wales)
Recklessness (~ ‚Sorglosigkeit‘, ‚Rücksichtslosigkeit‘) bildet im Strafrecht von England und Wales neben intention (~ ‚Vorsatz‘) und negligence (~ ‚Fahrlässigkeit‘) eine der drei klassischen Formen der mens rea. Die englische Rechtsprechung oszilliert dabei zwischen zwei verschiedenen Auffassungen dessen, was recklessness auszeichnet.
Sehen Defence of intoxication und Recklessness (England und Wales)
Strafrecht (England und Wales)
Das Strafrecht Englands und Wales’ bezeichnet den Teil des Rechts von England und Wales, der sich mit den Bestandteilen und Konsequenzen strafbarer Handlungen beschäftigt.
Sehen Defence of intoxication und Strafrecht (England und Wales)

