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2 Beziehungen: Defence, Strafrecht (England und Wales).
Defence
Defence bezeichnet im englischen Strafrecht neben actus reus und mens rea, den beiden positiven Voraussetzungen der Strafbarkeit, als drittes Element das Fehlen einer Verteidigungseinrede.
Sehen Defence of insanity und Defence
Strafrecht (England und Wales)
Das Strafrecht Englands und Wales’ bezeichnet den Teil des Rechts von England und Wales, der sich mit den Bestandteilen und Konsequenzen strafbarer Handlungen beschäftigt.
Sehen Defence of insanity und Strafrecht (England und Wales)
Auch bekannt als Insanity defence.

