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Defektur

Index Defektur

Die Defektur nach der deutschen Apothekenbetriebsordnung § 8 ermöglicht die Anfertigung eines Arzneimittels im Voraus.

Inhaltsverzeichnis

  1. 10 Beziehungen: Apothekenbetriebsordnung, Arzneibuch, Arzneimittel, Arzneimittelgesetz (Österreich), Arzneimittelgesetz (Deutschland), Eigenherstellung von Arzneimitteln, Fertigarzneimittel, Heilmittelgesetz, Organoleptik, Rezeptur.

Apothekenbetriebsordnung

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt die Details des Betriebs von Apotheken (öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Not- und Zweigapotheken und Krankenhausversorgende Apotheken) in Deutschland und wurde auf Basis der Verordnungsermächtigung in Apothekengesetz erlassen.

Sehen Defektur und Apothekenbetriebsordnung

Arzneibuch

Ein Arzneibuch (frühmittelhochdeutsch arzenîbuoch, mittelhochdeutsch arzetbuoch; Lehnübersetzung von mittellateinisch liber medicinalis: Bezeichnet wurden mit dieser Form der Gebrauchsliteratur praxisbezogene „heilkundliche Kompendien umfassender Indikation, zusammengesetzt aus Rezepten bzw.

Sehen Defektur und Arzneibuch

Arzneimittel

Ein Arzneimittel (abgeleitet von „Arznei“,, auch erzenÄ«e: „Heilkunde, Heilkunst, Heilmittel, Arzneimittel, Pharmazie“; verwandt mit „Arzt“) oder gleichbedeutend Medikament (lateinisch, abgeleitet wie ''medicina'' von derselben Wurzel med-, medicamentum und medicamen sowie remedium: „Heilmittel“, kurz Medis), genannt auch Pharmakon und Therapeutikum, ist ein Stoff (Arzneistoff) oder eine Zubereitung aus Stoffen, der bzw.

Sehen Defektur und Arzneimittel

Arzneimittelgesetz (Österreich)

Das Österreichische Arzneimittelgesetz regelt die Herstellung und den Verkehr mit Arzneimitteln in der Republik Österreich.

Sehen Defektur und Arzneimittelgesetz (Österreich)

Arzneimittelgesetz (Deutschland)

Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung der Menschen.

Sehen Defektur und Arzneimittelgesetz (Deutschland)

Eigenherstellung von Arzneimitteln

Friedland (1975) Bei der Eigenherstellung von Arzneimitteln in Apotheken werden Arzneimittel von Apothekern nach Verschreibung durch einen Arzt oder auf Verlangen eines Patienten nach einer Rezeptur individuell zubereitet.

Sehen Defektur und Eigenherstellung von Arzneimitteln

Fertigarzneimittel

Ein Fertigarzneimittel, österr.

Sehen Defektur und Fertigarzneimittel

Heilmittelgesetz

Das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte; HMG) regelt in der Schweiz das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Sehen Defektur und Heilmittelgesetz

Organoleptik

Organoleptisch (unter Einfluss von französisch organoleptique und griechisch lēptós „fassbar, begreiflich“ und lambánein „fassen, begreifen“) bedeutet „erregend auf ein Sinnesorgan“, „Sinne und Organe berührend“ beziehungsweise „erregend auf einen sensorischen Rezeptor“.

Sehen Defektur und Organoleptik

Rezeptur

Eine Rezeptur ist die Zusammensetzung eines Arzneimittels, das in der Apotheke für einen bestimmten Patienten aus den benötigten Ausgangsstoffen hergestellt wird, meistens auf ärztliche Verordnung.

Sehen Defektur und Rezeptur