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2 Beziehungen: Kondominium, Wohnungseigentum.
Kondominium
Ganerben. Kondominium oder Kondominat (von, also „gemeinsame Herrschaft“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger (Kondominanten) über ein Gebiet.
Sehen Condominium und Kondominium
Wohnungseigentum
Wohnungseigentum steht für.

