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2 Beziehungen: Co-Manager (Betriebsrat), Konsortialgeschäft.
Co-Manager (Betriebsrat)
Als Co-Manager wird, vornehmlich von Sozialwissenschaftlern und Wirtschaftsjournalisten, ein Typus von Betriebsrat bezeichnet, der weit über die vom Betriebsverfassungsgesetz eingeräumten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte hinaus an wirtschaftlichen Entscheidungen seines Unternehmens beteiligt wird.
Sehen Co-Manager und Co-Manager (Betriebsrat)
Konsortialgeschäft
Das Konsortialgeschäft ist ein Bankgeschäft eines Kreditinstituts, das dieses nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für seine Bankkunden durchführt.
Sehen Co-Manager und Konsortialgeschäft
Auch bekannt als Co-Management.

