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7 Beziehungen: Diskurs, Dispositionsmaxime, Paul Lorenzen, Vorbringen, Wilhelm Kamlah, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht.
Diskurs
Der Begriff Diskurs (von) wurde ursprünglich in der Bedeutung „erörternder Vortrag“ oder „hin und her gehendes Gespräch“ verwendet.
Sehen Bestreiten und Diskurs
Dispositionsmaxime
Die Dispositionsmaxime (auch: Verfügungsgrundsatz) ist der bedeutendste Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) im Zivilprozess.
Sehen Bestreiten und Dispositionsmaxime
Paul Lorenzen
Paul Lorenzen (1967) Paul Peter Wilhelm Lorenzen (* 24. März 1915 in Kiel; † 1. Oktober 1994 in Göttingen) war ein deutscher Philosoph, Wissenschaftstheoretiker, Mathematiker und Logiker.
Sehen Bestreiten und Paul Lorenzen
Vorbringen
Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei in einem Zivilprozess vorbringt.
Sehen Bestreiten und Vorbringen
Wilhelm Kamlah
Wilhelm Kamlah (* 3. September 1905 in Hohendorf; † 24. September 1976 in Erlangen) war ein deutscher Philosoph mit schulenbildender Wirkung.
Sehen Bestreiten und Wilhelm Kamlah
Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
Sehen Bestreiten und Zivilprozessordnung (Deutschland)
Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

