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Beispruchsrecht

Index Beispruchsrecht

Als Beispruchsrecht bezeichnet man eine Verfügungsbeschränkung, welche vor allem im germanischen Recht bis hinein ins Mittelalter, aber auch in den altorientalischen Rechtsordnungen, gut bezeugt ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 8 Beziehungen: Erbenlaub, Germanische Stammesrechte, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Herausgabeanspruch, Keilschriftrecht, Näherrecht, Sippe, Werner Ogris.

Erbenlaub

Als Erbenlaub bezeichnet man die im mittelalterlichen germanischen Recht notwendige Zustimmung der nächsten Erben zu Rechtsgeschäften über Erbgüter.

Sehen Beispruchsrecht und Erbenlaub

Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

Sehen Beispruchsrecht und Germanische Stammesrechte

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.

Sehen Beispruchsrecht und Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

Sehen Beispruchsrecht und Herausgabeanspruch

Keilschriftrecht

Kopf der Stele mit dem Codex ážȘammurapi Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter.

Sehen Beispruchsrecht und Keilschriftrecht

Näherrecht

Das Näherrecht, Einstandsrecht, Lösungsrecht, (Losungsrecht), Retraktrecht oder Zugrecht war eine Art Vorkaufsrecht.

Sehen Beispruchsrecht und Näherrecht

Sippe

Sippe bezeichnet das Verhältnis der Blutsverwandtschaft innerhalb vaterrechtlich organisierter Gruppen, die in germanischer Zeit eine historische Bedeutung hatten.

Sehen Beispruchsrecht und Sippe

Werner Ogris

Das Grab von Werner Ogris und seiner Ehefrau Eva geborene Scolik auf dem Zentralfriedhof Wien Werner Ogris (* 9. Juli 1935 in Wien; † 13. Jänner 2015 ebenda) war ein österreichischer Rechtshistoriker, Professor an der Universität Wien und wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Sehen Beispruchsrecht und Werner Ogris