5 Beziehungen: Luftfahrt, Luftfahrt-Bundesamt, Musterberechtigung, Musterzulassung, Zulassungsbehörde.
Luftfahrt
Kondensstreifen zeigen die Verkehrsdichte Die Luftfahrt, auch Fliegerei, Aviatik, Aeronautik oder seltener Flugkunst, ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge (auch Fluggeräte) innerhalb der Erdatmosphäre ohne Verbindung zur Erdoberfläche (Ausnahme: Bodeneffektfahrzeuge).
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Luftfahrt-Bundesamt
Gebäude des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig-Waggum Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.
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Musterberechtigung
Eine Musterberechtigung (englisch Type Rating) berechtigt zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeugmusters.
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Musterzulassung
Markierung eines Flugzeugs ohne Musterzulassung Die Musterzulassung (für das Dokument; type certification für den Prozess) bezeichnet die offizielle Zulassung (Zertifizierung) eines Flugzeugmusters zum Luftverkehr.
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Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde ist eine Behörde, die für die Zulassung von Sachen oder Vorgängen zuständig ist, welche einer Erlaubnis bedürfen.
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