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10 Beziehungen: Adolf Baumbach, Gerichtskosten, Kostengrundentscheidung, Prozesskosten, Rechtswissenschaft, Streitgenossenschaft, Streitwert, Urteil (Recht), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland).
Adolf Baumbach
Adolf Baumbach (* 15. Mai 1874 in Bad Homburg vor der Höhe; † 25. März 1945 in Bernau am Chiemsee) war ein deutscher Jurist.
Sehen Baumbachsche Formel und Adolf Baumbach
Gerichtskosten
Gerichtskosten erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren.
Sehen Baumbachsche Formel und Gerichtskosten
Kostengrundentscheidung
Die Kostengrundentscheidung regelt die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat.
Sehen Baumbachsche Formel und Kostengrundentscheidung
Prozesskosten
Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits.
Sehen Baumbachsche Formel und Prozesskosten
Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
Sehen Baumbachsche Formel und Rechtswissenschaft
Streitgenossenschaft
Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind.
Sehen Baumbachsche Formel und Streitgenossenschaft
Streitwert
Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes.
Sehen Baumbachsche Formel und Streitwert
Urteil (Recht)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).
Sehen Baumbachsche Formel und Urteil (Recht)
Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
Sehen Baumbachsche Formel und Zivilprozessordnung (Deutschland)
Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.
Sehen Baumbachsche Formel und Zivilprozessrecht (Deutschland)
Auch bekannt als Baumbach'sche Formel.

