Inhaltsverzeichnis
3 Beziehungen: Bankrecht (Deutschland), Bankrecht (Schweiz), Rechtsverhältnis.
Bankrecht (Deutschland)
Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen.
Sehen Bankrecht und Bankrecht (Deutschland)
Bankrecht (Schweiz)
In der Schweiz ist das Bankrecht einheitlich durch das Bankengesetz (vollständig: Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, Abk. BankG) vom 8.
Sehen Bankrecht und Bankrecht (Schweiz)
Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

