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1 Beziehung: Teilzahlungsgeschäft.
Teilzahlungsgeschäft
Teilzahlungsgeschäft (auch Ratenkauf oder Finanzkauf) ist im Warenhandel eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher, die Bezahlung des fälligen Kaufpreises ausnahmsweise nicht sofort in einer Summe, sondern durch Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten zu erbringen.

