18 Beziehungen: Deutsche Bundesbank, Europäische Gemeinschaft, Föderalismus in Deutschland, Finanzplanung, Gebietskörperschaft (Deutschland), Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Haushaltsgrundsätzegesetz, Haushaltsplan, Haushaltsrecht, Konjunktur, Konjunkturausgleichsrücklage, Kredit, Magisches Viereck, Verordnungsermächtigung, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Zustimmungsbedürftiges Gesetz, Zweckverband (Deutschland).
Deutsche Bundesbank
Blick auf die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus) Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank Genuss-Schein über 333,33 DM der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1961 Die Deutsche Bundesbank (kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
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Europäische Gemeinschaft
Die Europaflagge drei Säulen der Europäischen Union (vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages) Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand.
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Föderalismus in Deutschland
Verwaltungsgliederung Deutschlands Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Der Föderalismus in Deutschland (von „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation.
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Finanzplanung
Unter Finanzplanung versteht man den Einsatz von Prognosemethoden zur Erstellung eines Finanzplanes für Unternehmen, öffentliche Haushalte oder Privathaushalte und dessen Umsetzungskontrolle.
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Gebietskörperschaft (Deutschland)
Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt.
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Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Abs. 2 GG.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Haushaltsgrundsätzegesetz
Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder.
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Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle für ein Haushaltsjahr von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben (Kameralistik) bzw.
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Haushaltsrecht
Haushaltskreislauf am Beispiel des Bundeshaushalts Das Haushaltsrecht umfasst diejenigen Regelungen, die Planung, Feststellung, Vollzug und Kontrolle des Haushalts der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben.
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Konjunktur
Kapazitätsauslastung, Beschäftigungsquote und Arbeitslosenquote Unter dem Begriff Konjunktur versteht man die gesamtwirtschaftliche Lage, besonders in Hinsicht auf deren aktuellen positiven oder negativen Trend, aber der Ausdruck wird auch für eine besonders gute gesamtwirtschaftliche Lage (Hochkonjunktur) verwendet, also wenn die meisten Unternehmen einen großen Umsatz haben.
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Konjunkturausgleichsrücklage
Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Stabilitätsgesetz vorgesehenes Mittel der Konjunkturpolitik.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Magisches Viereck
Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik Das Magische Viereck ist in der Volkswirtschaftslehre ein System von vier wirtschaftspolitischen Staatszielen, die gleichzeitig und im selben Umfang erfüllt werden sollen.
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Verordnungsermächtigung
Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen.
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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).
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Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Zustimmungsbedürftige Gesetze (auch Zustimmungsgesetze) sind in Deutschland solche Bundesgesetze, die nach dem Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag auch der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
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Zweckverband (Deutschland)
Ein Zweckverband ist eine interkommunale Kooperation zwischen Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden zur Erfüllung eines festgelegten öffentlichen Zwecks.
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Leitet hier um:
Art. 109 GG, Artikel 109 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.