4 Beziehungen: Ambulant, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Medizinische Rehabilitation.
Ambulant
Das Adjektiv ambulant beschreibt eine ortsunabhängige und nicht stationäre Gesundheitsversorgung.
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Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.
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Krankenkasse
Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.
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Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation stellt neben der beruflichen und der sozialen eine weitere Form der Rehabilitation dar.
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