Inhaltsverzeichnis
10 Beziehungen: Beweismittel, Bundesgerichtshof, Deutscher Anwaltverein, Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland), Grundsatz der Waffengleichheit, Non liquet, Parteivernehmung, Rechtliches Gehör, Verhandlungsgrundsatz, Zivilprozessrecht (Deutschland).
Beweismittel
Beweismittel dienen bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts.
Sehen Anbeweis und Beweismittel
Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Sehen Anbeweis und Bundesgerichtshof
Deutscher Anwaltverein
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin.
Sehen Anbeweis und Deutscher Anwaltverein
Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)
Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden.
Sehen Anbeweis und Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)
Grundsatz der Waffengleichheit
Der Grundsatz der Waffengleichheit (auch: Gebot der Waffengleichheit) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz und gehört zum prozeduralen Mindeststandard in rechtsstaatlichen Demokratien.
Sehen Anbeweis und Grundsatz der Waffengleichheit
Non liquet
Der lateinische Begriff non liquet kommt ursprünglich aus dem römischen Gerichtsverfahren und bedeutet „es ist nicht klar“.
Sehen Anbeweis und Non liquet
Parteivernehmung
Die Parteivernehmung (ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess.
Sehen Anbeweis und Parteivernehmung
Rechtliches Gehör
Nach Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars).
Sehen Anbeweis und Rechtliches Gehör
Verhandlungsgrundsatz
Der Verhandlungsgrundsatz (auch Verhandlungsmaxime oder Beibringungsgrundsatz, Beibringungsmaxime) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess besteht.
Sehen Anbeweis und Verhandlungsgrundsatz
Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

