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Alkoholverbot

Index Alkoholverbot

Ein Alkoholverbot gibt es in verschiedenen Zusammenhängen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 7 Beziehungen: Alkoholverbot für Hundeausführer, Alkoholverbot im Islam, Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Prohibition, Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit.

Alkoholverbot für Hundeausführer

Ein Alkoholverbot für Hundeausführer bezeichnet im Wiener Recht das Verbot des Konsumierens von Alkohol für Hundeausführer, wenn diese mit Hunden in der Öffentlichkeit unterwegs sind sowie eine Promillegrenze des Blutalkoholgehaltes.

Sehen Alkoholverbot und Alkoholverbot für Hundeausführer

Alkoholverbot im Islam

Golestan'' des Saadi (Herat, 1427) Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi'itischen Islam und in allen Rechtsschulen als haram (verboten).

Sehen Alkoholverbot und Alkoholverbot im Islam

Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen

Rügendamm (2006) Das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Alkohol, andere Drogen oder spezielle Medikamente) – Rechtsbegriff in Deutschland: „Trunkenheit im Verkehr“, in der Schweiz „Fahren in angetrunkenem Zustand“ (FiaZ) – ist in fast allen Ländern der Welt als Vergehen strafbar oder wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (je nach Einwirkung und den Folgen).

Sehen Alkoholverbot und Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen

Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.

Sehen Alkoholverbot und Jugendschutz

Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz bezeichnet folgende Gesetze.

Sehen Alkoholverbot und Jugendschutzgesetz

Prohibition

Prohibition (‚verhindern‘) bezeichnet das Verbot bestimmter Drogen.

Sehen Alkoholverbot und Prohibition

Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit

Alkoholfreie Zone in Liverpool, 2008 Als Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit werden Maßnahmen bezeichnet, bei denen der Konsum alkoholhaltiger Getränke an öffentlichen Plätzen ganz oder teilweise verboten wird und mit Strafe belegt ist.

Sehen Alkoholverbot und Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit