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3 Beziehungen: Akzession (Völkerrecht), Akzessionsjahr, Erwerbung (Bibliothek).
Akzession (Völkerrecht)
Akzession oder Beitritt (engl. accession, frz. l’adhésion) ist nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WVK) eine völkerrechtliche Handlung, durch die ein Staat im internationalen Bereich seine Zustimmung bekundet, durch einen Vertrag gebunden zu sein (Art.
Sehen Akzession und Akzession (Völkerrecht)
Akzessionsjahr
Der Begriff Akzessionsjahr (Ableitung von) bezieht sich auf das Jahr des Erwerbs sowie dem Zugang einer Sache, Angelegenheit oder den Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts.
Sehen Akzession und Akzessionsjahr
Erwerbung (Bibliothek)
Die Erwerbung oder Akzession (von lateinisch accessio ‚das Hinzukommen‘) ist ein Arbeitsvorgang in Bibliotheken.

