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Afterpfand

Index Afterpfand

Afterpfand bezeichnet im österreichischen Sachenrecht das Weiterverpfänden eines Pfandes an einen Dritten (Afterpfandgläubiger).

Inhaltsverzeichnis

  1. 6 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Erfüllung (Recht), Hinterlegung (Recht), Pfand (Recht), Sachenrecht (Österreich), Schulden.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

Sehen Afterpfand und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

Sehen Afterpfand und Erfüllung (Recht)

Hinterlegung (Recht)

Die Hinterlegung (lat. depositium, Begriff des römischen Rechts)Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7. Auflage.

Sehen Afterpfand und Hinterlegung (Recht)

Pfand (Recht)

Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.

Sehen Afterpfand und Pfand (Recht)

Sachenrecht (Österreich)

Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen.

Sehen Afterpfand und Sachenrecht (Österreich)

Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

Sehen Afterpfand und Schulden

Auch bekannt als AfterpfandglÀubiger.