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2 Beziehungen: Erbteilsübertragung, Freiversuch.
Erbteilsübertragung
Die Erbteilsübertragung ist eine in einigen Rechtsordnungen mögliche Übertragung des Erbteils eines Miterben in einer Erbengemeinschaft.
Sehen Abschichtung und Erbteilsübertragung
Freiversuch
Als Freiversuch (auch „freier Prüfungsversuch“, bzw. umgangssprachlich „Freischuss“) wird ein Prüfungsversuch bei einer Hochschulprüfung oder Staatsprüfung (Staatsexamen) bezeichnet, der im Falle des Nichtbestehens der Prüfung als nicht unternommen gilt.

