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3 Beziehungen: Übereignung, Entäußerung, Entfremdung.
Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
Sehen Abalienation und Übereignung
Entäußerung
Entäußerung ist ein ursprünglich aus dem Christentum stammender theologischer, dann philosophischer Begriff, der unter anderem von Hegel, Fichte, Schelling und Marx philosophisch gedeutet wurde.
Sehen Abalienation und Entäußerung
Entfremdung
Entfremdung bezeichnet einen individuellen oder gesellschaftlichen Zustand, in dem eine vormals feste, nicht in Frage gestellte Beziehung des Menschen aufgehoben, verkehrt, gestört oder zerstört wird.

