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1 Beziehung: Auslandsdienstlehrkraft.
Auslandsdienstlehrkraft
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für auf Lebenszeit verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte, die von ihren innerdeutschen Dienstherren der Bundesländer beurlaubt werden, um den Dienst an einer Deutschen Schule im Ausland aufzunehmen.

