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NS-Staat und Nulla poena sine lege

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen NS-Staat und Nulla poena sine lege

NS-Staat vs. Nulla poena sine lege

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw. Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht.

Ähnlichkeiten zwischen NS-Staat und Nulla poena sine lege

NS-Staat und Nulla poena sine lege haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gewaltenteilung, Legislative, Lex van der Lubbe, Rechtsprechung, Rechtsstaat, Strafgesetzbuch (Deutschland), Völkermord, Völkerrecht, Völkerrechtlicher Vertrag, Verfassungsrecht, Weimarer Republik, Weimarer Verfassung, Zeit des Nationalsozialismus.

Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Lex van der Lubbe

Reichsgesetzblatt vom 31. März 1933: ''Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe'' Die Lex van der Lubbe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Völkermord

Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise; er unterliegt nicht der Verjährung.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Weimarer Republik

Fahne der Weimarer Republik Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.

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Weimarer Verfassung

Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.

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Zeit des Nationalsozialismus

J.W. Spear & Söhne. Im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift „Stadtkreis Fürth / Juden sind unser Unglück“ Zentrum von Stalingrad, 2. Februar 1943 Die Zeit des Nationalsozialismus (auch NS-Zeit und NS-Diktatur genannt) umfasst die Zeitspanne von 1933 bis 1945, in der Adolf Hitler im Deutschen Reich eine von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestützte Führerdiktatur, den NS-Staat, etablierte.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen NS-Staat und Nulla poena sine lege

NS-Staat verfügt über 641 Beziehungen, während Nulla poena sine lege hat 116. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 1.72% = 13 / (641 + 116).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen NS-Staat und Nulla poena sine lege. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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