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Subventionsgesetz (Deutschland)

Index Subventionsgesetz (Deutschland)

Das Subventionsgesetz (SubvG) ist ein deutsches strafrechtliches Nebengesetz, das einige Präzisierungen zum Tatbestand des in § 264 StGB definierten Subventionsbetrugs vornimmt.

5 Beziehungen: Abkürzungen/Gesetze und Recht, Low-Profit-Investition, Nebengesetz, Strafvereitelung, Zuwendung.

Abkürzungen/Gesetze und Recht

Viele, aber nicht alle, Fachautoren kürzen ohne Punkt und Leerzeichen ab: So wird die Abbreviatur für in der Regel, normalerweise i. d. R., mit idR abbreviert.

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Low-Profit-Investition

Low-Profit-Investitionen (LPI) sind realwirtschaftliche Investitionen, die nur eine geringe Rendite versprechen, in etwa 0–3 % pro Jahr.

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Nebengesetz

Nebengesetze sind Gesetze, die ein anderes Gesetz ergänzen oder modifizieren, das eine Rechtsmaterie in grundsätzlicher Hinsicht regelt.

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Strafvereitelung

Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer Straftat.

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Zuwendung

Unter Zuwendungen versteht man im deutschen Haushaltsrecht (freiwillige) Leistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw.

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