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St.-Albans-Vorfall und Zivilperson

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen St.-Albans-Vorfall und Zivilperson

St.-Albans-Vorfall vs. Zivilperson

Der St.-Albans-Vorfall, nach engl. Eine Zivilperson (von zivil, nicht militärisch, bürgerlich) ist im Humanitären Völkerrecht jede Person, die weder den Streitkräften im weiteren Sinne noch einer levée en masse angehört, grundsätzlich also Personen, die keinen Kombattantenstatus haben, sondern Nichtkombattanten sind (Art. 50, Art. 43 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte – ZP I; Art. 4 A des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen – III. Genfer Abkommen).

Ähnlichkeiten zwischen St.-Albans-Vorfall und Zivilperson

St.-Albans-Vorfall und Zivilperson haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Kombattant.

Kombattant

Erinnerungskreuz für Kombattanten, Schlacht bei Königgrätz (1866) Als Kombattanten werden im Kriegsvölkerrecht die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bezeichnet.

Kombattant und St.-Albans-Vorfall · Kombattant und Zivilperson · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen St.-Albans-Vorfall und Zivilperson

St.-Albans-Vorfall verfügt über 48 Beziehungen, während Zivilperson hat 26. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 1.35% = 1 / (48 + 26).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen St.-Albans-Vorfall und Zivilperson. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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