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Pflichtversicherung

Index Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.

50 Beziehungen: Adverse Selektion, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfall, Bürgerliches Gesetzbuch, Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Betrieblicher Gesundheitsschutz, Betriebshaftpflichtversicherung, Dritter, Feuerversicherung, Florian Tennstedt, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechte, Haftpflichtversicherung, Insolvenz, Jagdhaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Kontrahierungszwang, Luftverkehrsgesetz, Meritorisches Gut, Monopolversicherung, Moralisches Risiko, Nutzen (Wirtschaft), Opportunitätskosten, Paternalismus, Pauschalreise, Pflichtmitgliedschaft, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, Reisender, Reisepreis, Reiserecht, Reisesicherungsschein, Reiseveranstalter, Risikoaversion, Risikobewältigung, Risikoeinstellung, Risikofreude, Risikoneutralität, Sozialgesetzgebung, Sozialversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Verbraucherschutz, Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsnehmer, Vertragsfreiheit, Vollkommener Markt, Wolfgang Ayaß, Zuständigkeit.

Adverse Selektion

Adverse Selektion (engl. Adverse Selection), auch Negativauslese oder Gegenauslese, im Bereich der Lebensversicherungen auch Antiselektion, bezeichnet in der Neuen Institutionenökonomik einen Prozess, in dem es auf einem Markt aufgrund von Informationsasymmetrie systematisch zu Ergebnissen kommt, die nicht Pareto-optimal sind.

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Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung (AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.

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Arbeitsunfall

Gedenktafel für bei der Arbeit ums Leben gekommene Arbeiter in Manchester (England) Ein Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall oder bei Beamten Dienstunfall) ist nach der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während direkt mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten erleidet, so z. B.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berufsgenossenschaft

Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

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Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen.

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Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die Vermögensschäden deckt, die bei einer typischerweise dem anwaltlichen Berufsbild zuzuordnenden Tätigkeit entstehen.

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Betrieblicher Gesundheitsschutz

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.

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Dritter

Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

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Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ersetzt durch Feuer entstandene Schäden Eine Feuerversicherung ersetzt im Wesentlichen die durch ein Feuer entstandenen Schäden gemäß ihrer Versicherungsbedingungen.

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Florian Tennstedt

Florian Tennstedt (* 6. September 1943 in Sangerhausen) ist ein deutscher Sozialwissenschaftler.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Jagdhaftpflichtversicherung

Wer in Deutschland oder Österreich einen Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt, muss den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Versicherungsbestätigung für einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag an der Frontscheibe (Portugal) Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, in der Schweiz Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, ist der (für Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welcher die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung).

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Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) beschreibt die Rechtspflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis zu begründen.

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Luftverkehrsgesetz

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die zentrale Rechtsquelle des Luftfahrtrechts in Deutschland.

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Meritorisches Gut

Ein meritorisches Gut (meritorisch, von, „das Verdienst“) ist in den Wirtschaftswissenschaften ein Gut, bei dem Angebot oder Nachfrage ohne staatliche Eingriffe nicht das gesellschaftlich gewünschte Maß erreichen; hiermit wird in der Regel die Erwartung oder Forderung verbunden, dass Angebot oder Nachfrage vom Staat gefördert werden sollten, um eine pareto-optimale Allokation zu erreichen.

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Monopolversicherung

Eine Monopolversicherung ist eine Versicherung, die ausschließlich von einem einzigen Versicherer angeboten werden darf.

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Moralisches Risiko

Ein moralisches Risiko (auch moralische Versuchung, moralisches Wagnis oder Rationalitätsfalle) liegt vor, wenn sich Wirtschaftssubjekte aufgrund ökonomischer Fehlanreize verantwortungslos oder leichtsinnig verhalten und damit ein Risiko auslösen oder verstärken.

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Nutzen (Wirtschaft)

Unter Nutzen versteht man in der Wirtschaftswissenschaft das Maß an Bedürfnisbefriedigung, das den Wirtschaftssubjekten aus dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen entsteht.

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Opportunitätskosten

Opportunitätskosten sind in der Betriebswirtschaftslehre und Makroökonomie keine echten Kosten im Sinne der Kostenrechnung, sondern stellen entgangenen Gewinn oder entgangenen Nutzen dar, der bei der Entscheidung für eine von mehreren Alternativen im Vergleich zur besten Alternative ganz ausbleibt oder nur gemindert entsteht.

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Paternalismus

Mit Paternalismus (von,väterlich’; pater: „Vater“) wird eine Herrschaftsordnung bzw.

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Pauschalreise

Reisebestätigung durch TUI (1978) Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, für die zwischen dem Reisebuchenden – meist dem Reisenden selbst – und dem Reiseveranstalter ein Vertrag über mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zustande kommt.

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Pflichtmitgliedschaft

Pflichtmitgliedschaft ist die durch Gesetz oder Satzung erzwungene konstitutive Mitgliedschaft einer natürlichen oder juristischen Person in bestimmten Organisationen, weil die Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind.

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Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914

Band 1 der II. Abteilung Die Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 ist ein 1949 begonnenes, mittlerweile abgeschlossenes geschichtswissenschaftliches Langzeitvorhaben der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz.

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Reisender

Ein Reisender oder Handlungsreisender ist innerhalb des Vertriebs eines Unternehmens und in der Betriebswirtschaftslehre die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst.

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Reisepreis

Der Reisepreis ist ein Rechtsbegriff, unter dem der Preis für den Abschluss eines Reisevertrages als Gegenleistung für angebotene Reiseleistungen verstanden wird.

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Reiserecht

Das Reiserecht ist ein Rechtsgebiet, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen umfasst, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern befassen.

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Reisesicherungsschein

Der Reisesicherungsschein ist im Reiserecht ein Sicherungsschein, der bei zu Gunsten des Reiseveranstalters getätigten Vorauszahlungen oder Anzahlungen für Pauschalreisen eine Absicherung des Reisenden durch Kreditinstitute oder Versicherungen nachweist.

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Reiseveranstalter

Als Reiseveranstalter gilt, wer Reisenden mindestens eine Leistung zur Durchführung einer Reise erbringt.

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Risikoaversion

Nutzen des Sicherheitsäquivalents U(E(W)) – Nutzen des Erwartungswerts der unsicheren Auszahlung U(W0) – Nutzen der minimalen Auszahlung U(W1) – Nutzen der maximalen Auszahlung W0 – Minimale Auszahlung W1 – Maximale Auszahlung RP – Risikoprämie Risikoaversion (Risikoscheu) ist eine Risikoeinstellung in der Entscheidungstheorie, welche die Eigenschaft eines Marktteilnehmers oder Entscheidungsträgers (z. B. eines Investors) bei der Wahl zwischen mehreren Alternativen gleichen Erwartungswerts wiedergibt, stets die Alternativen mit dem geringeren Risiko hinsichtlich des Ergebnisses – und damit auch dem geringstmöglichen Verlust – zu bevorzugen (siehe auch Verlustaversion).

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Risikobewältigung

Unter Risikobewältigung (Risikosteuerung) versteht man im Risikomanagement von Unternehmen alle Maßnahmen zur Risikovermeidung, Risikominderung, Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovorsorge.

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Risikoeinstellung

Die drei Arten von Risikoeinstellung in drei verschiedenen Diagrammen: Risikoneutralität (gelb), Risikoaversion (rot), Risikofreude (orange). Unter Risikoeinstellung (oder Risikopräferenz) versteht man in den Wirtschaftswissenschaften die subjektive Bereitschaft eines Entscheidungsträgers, bei der Auswahl einer Handlungsalternative unsichere Ereignismöglichkeiten in Kauf zu nehmen.

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Risikofreude

Nutzen des Sicherheitsäquivalents; '''U(E(W))''' – Nutzen des Erwartungswerts der unsicheren Auszahlung; '''U(W0)''' – Nutzen der minimalen Auszahlung; '''U(W1)''' – Nutzen der maximalen Auszahlung; '''W0''' – Minimale Auszahlung; '''W1''' – Maximale Auszahlung; '''RP''' – Risikoprämie Risikoaffinität (Risikofreude bzw. Risikosympathie) bezeichnet in der Entscheidungstheorie die Eigenschaft eines Marktteilnehmers oder Entscheidungsträgers (z. B. eines Investors), bei der Wahl zwischen mehreren Alternativen gleichen Erwartungswerts stets die Alternativen mit dem größeren Risiko hinsichtlich des Ergebnisses – und damit auch dem höchstmöglichen Gewinn – zu bevorzugen.

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Risikoneutralität

Nutzen des Sicherheitsäquivalents; '''U(E(W))''' – Nutzen des Erwartungswerts der unsicheren Auszahlung; '''U(W0)''' – Nutzen der minimalen Auszahlung; '''U(W1)''' – Nutzen der maximalen Auszahlung; '''W0''' – Minimale Auszahlung; '''W1''' – Maximale Auszahlung; '''RP''' – Risikoprämie Risikoneutralität ist in der Entscheidungstheorie die Risikoeinstellung eines Marktteilnehmers (z. B. Investors), bei der Wahl zwischen verschiedenen Alternativen gleichen Erwartungswerts weder sichere noch unsichere Alternativen zu bevorzugen, sondern sich allein an deren mathematischem Erwartungswert zu orientieren.

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Sozialgesetzgebung

Die Sozialgesetzgebung bzw.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.

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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherung (Kollektiv)

Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Vollkommener Markt

vollständiger Konkurrenz: ein Polypol auf einem ''vollkommenen Markt''. Der vollkommene Markt ist in der Volkswirtschaftslehre ein theoretisches Modell eines homogenen Marktes.

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Wolfgang Ayaß

Wolfgang Ayaß (2012) Wolfgang Ayaß (* 24. Juni 1954 in Marbach am Neckar) ist ein deutscher Historiker, Sozialpädagoge und Hochschullehrer.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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Leitet hier um:

Versicherungspflicht, Zwangsversicherung.

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