Palliativmedizin und Selbstbestimmungsrecht
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Unterschied zwischen Palliativmedizin und Selbstbestimmungsrecht
Palliativmedizin vs. Selbstbestimmungsrecht
Palliativmedizin (abgeleitet von „palliativ“, aus lateinisch cura palliativa, erstmals belegt um 1363 bei Guy de Chauliac, von palliare „mit einem Mantel umhüllen“, „bemänteln“, „verbergen“, „schützen“, von pallium: „Mantel“) ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht oder keine kurative Behandlung mehr durchgeführt werden kann und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte.
Ähnlichkeiten zwischen Palliativmedizin und Selbstbestimmungsrecht
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Vergleich zwischen Palliativmedizin und Selbstbestimmungsrecht
Palliativmedizin verfügt über 113 Beziehungen, während Selbstbestimmungsrecht hat 29. Als sie gemeinsam 0 haben, ist der Jaccard Index 0.00% = 0 / (113 + 29).
Referenzen
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