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Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Organ (Recht) vs. Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, satzungsgemäß im Rechts- und Geschäftsverkehr GKV-Spitzenverband, ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland mit Sitz in Berlin.

Ähnlichkeiten zwischen Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Organleihe, Selbstverwaltung, Verein, Verwaltungsrat (Deutschland).

Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht) · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen · Mehr sehen »

Organleihe

Von einer Organleihe spricht das deutsche öffentliche Recht, insbesondere beim Verwaltungsrecht, wenn ein Organ eines Hoheitsträgers für einen anderen Hoheitsträger tätig wird und dabei nach außen als Organ des entleihenden Hoheitsträgers auftritt.

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Selbstverwaltung

mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Verwaltungsrat (Deutschland)

Ein Verwaltungsrat ist entweder ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder die Amtsbezeichnung für einen Beamten des höheren Dienstes in kommunalen Gebietskörperschaften.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Organ (Recht) verfügt über 126 Beziehungen, während Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat 42. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 3.57% = 6 / (126 + 42).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Organ (Recht) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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