Ähnlichkeiten zwischen Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und Mitbestimmung
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und Mitbestimmung haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Betriebsrat, Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie, Gewerkschaft, Leitender Angestellter, Montanbetrieb, Montanindustrie, Parität (Politik), Vorstand, Walther Müller-Jentsch.
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.
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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.
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Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
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Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestGErgG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, welches das Montan-Mitbestimmungsgesetz ergänzt.
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Gewerkschaft
Briefmarke 1968100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.
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Leitender Angestellter
Der leitende Angestellte ist ein Angestellter in Unternehmen, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsaufgaben wahrnimmt.
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Montanbetrieb
Montanbetriebe (lat. montanus, „Bergbau und Hüttenwesen betreffend“) sind Unternehmen, die hauptsächlich Eisenerze oder Kohle fördern sowie solche die Eisen beziehungsweise Stahl erzeugen.
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Montanindustrie
Montanindustrie (von ‚Berge, Gebirge betreffend‘) ist ein Sammelbegriff für die Wirtschaftszweige, die sich mit der Gewinnung, Aufbereitung und direkten Weiterverarbeitung von Bodenschätzen befassen, also den Bergbau (insbesondere den Kohlebergbau) und die rohstoffverarbeitende Schwerindustrie (insbesondere die Eisen- und Stahlindustrie).
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Parität (Politik)
Als Parität (lateinisch: paritas „Gleichheit, gleich stark“) wird in der Politik ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium bezeichnet.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Walther Müller-Jentsch
Walther Müller-Jentsch (* 28. November 1935 in Düsseldorf) ist ein deutscher Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler.
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Vergleich zwischen Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und Mitbestimmung
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie verfügt über 27 Beziehungen, während Mitbestimmung hat 150. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 6.21% = 11 / (27 + 150).
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