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Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person

Gesellschaftsrecht (Deutschland) vs. Juristische Person

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt. Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Ähnlichkeiten zwischen Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person

Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person haben 27 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft, Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Deutschland), Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Bürgerliches Gesetzbuch, Britische Ostindien-Kompanie, Durchgriffshaftung, Europäische Gesellschaft, Europäische Union, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Sitz (juristische Person), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Verein, Vereinsrecht (Deutschland).

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Britische Ostindien-Kompanie

Die Flagge der englischen Ostindien-Kompanie 1600–1707 Provinz Georgia 1732 auf. Flagge 1801–1858 Wertseite X-Cashmünze der East India Company von 1808 Wappenseite der X-Cashmünze, East India Company, Jahr 1808 Die Britische Ostindien-Kompanie (BEIC), bis 1707 English East India Company (EIC), war eine von 1600 bis 1874 bestehende Kaufmannsgesellschaft für den Indienhandel, die nach dem Sieg über den Nawab von Bengalen in der Schlacht bei Plassey 1757 zum bestimmenden Machtfaktor in Indien aufstieg und die fast 200-jährige britische Kolonialherrschaft über das Land begründete.

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Durchgriffshaftung

Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.

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Europäische Gesellschaft

Die Europäische Gesellschaft, häufig auch Europäische Aktiengesellschaft (international auch, kurz SE), ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Haftung (Gesellschaftsrecht)

Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Vereinsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person

Gesellschaftsrecht (Deutschland) verfügt über 90 Beziehungen, während Juristische Person hat 229. Als sie gemeinsam 27 haben, ist der Jaccard Index 8.46% = 27 / (90 + 229).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gesellschaftsrecht (Deutschland) und Juristische Person. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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