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Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund

Gerichtsherrschaft vs. Johann von Viermund

Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Begriff für das Recht eines Grundherrn, Gericht zu halten. Johann (II.) von Viermund zu Neersen (* 7. Juli 1588; † 3. Mai 1632) war Erbvogt, ab 1621 Freiherr, von Neersen und Angehöriger des niederrheinischen Adelsgeschlechtes Virmond-Neersen (1502–1744).

Ähnlichkeiten zwischen Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund

Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund haben 0 Dinge gemeinsam (in Unionpedia).

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Vergleich zwischen Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund

Gerichtsherrschaft verfügt über 9 Beziehungen, während Johann von Viermund hat 104. Als sie gemeinsam 0 haben, ist der Jaccard Index 0.00% = 0 / (9 + 104).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gerichtsherrschaft und Johann von Viermund. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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