23 Beziehungen: Amtsgericht, Auflösung (Gesellschaftsrecht), Eintragung, Firma, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Gesellschaftsregister, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Handelsregister, Insolvenzrecht (Deutschland), Löschung (Register), Nachschusspflicht, Partnerschaftsregister, Prokura, Rechtspfleger, Registerrecht, Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz, Sitz (juristische Person), Unternehmensregister, Vereinsregister, Verzeichnis, Vorstand, Zuständigkeit.
Amtsgericht
Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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Auflösung (Gesellschaftsrecht)
Als Auflösung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht der Beginn des Zeitraumes bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen Tätigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Geschäfte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt.
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Eintragung
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
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Firma
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).
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Genossenschaft
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)
Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.
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Gesellschaftsregister
Das Gesellschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) Auskunft gibt.
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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
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Handelsregister
Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.
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Insolvenzrecht (Deutschland)
Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
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Löschung (Register)
Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll.
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Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht kommt insbesondere im Gesellschaftsrecht und Finanzwesen vor und betrifft allgemein die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Wirtschaftssubjekts, bestimmte nachträglich auftretende Verbindlichkeiten zu begleichen.
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Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister wird beim Amtsgericht auf Grundlage des Registerrechts geführt.
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Prokura
Prokura (von, zu, und) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.
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Rechtspfleger
Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.
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Registerrecht
Das Registerrecht umfasst die Rechtsnormen und -regeln in Bezug auf das Verfahren und die Rechtsbehelfe in den öffentlichen Registern als amtliche Verzeichnisse rechtlicher Vorgänge (z. B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister) und dient der Rechtssicherheit.
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Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz
Das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz (Langtitel: Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren, abgekürzt RegVBG) vom 20.
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Sitz (juristische Person)
Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.
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Unternehmensregister
Ein Unternehmensregister ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen in einem Staat oder einem Staatenbund.
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Vereinsregister
In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt.
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Verzeichnis
Ein Verzeichnis oder Register, auch Katalog, Ordner oder Auflistung, in Österreich (besonders amtlich) Evidenz genannt, ist eine listenförmig darstellbare Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.
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