Ähnlichkeiten zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person
Fremdorganschaft und Juristische Person haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft, Organ (Recht), Organwalter, Personengesellschaft, Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Vorstand.
Aktiengesellschaft (Deutschland)
Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.
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Aktiengesetz (Deutschland)
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Geschäftsführung (Deutschland)
Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)
GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Gesellschaftsrecht (Deutschland)
In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Organ (Recht)
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
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Organwalter
Organwalter (oder Organmitglieder) sind im Organisationsrecht natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Fremdorganschaft und Juristische Person
- Was es gemein hat Fremdorganschaft und Juristische Person
- Ähnlichkeiten zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person
Vergleich zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person
Fremdorganschaft verfügt über 26 Beziehungen, während Juristische Person hat 229. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 5.88% = 15 / (26 + 229).
Referenzen
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