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Fremdorganschaft und Juristische Person

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person

Fremdorganschaft vs. Juristische Person

Fremdorganschaft (oder Drittorganschaft) ist im Gesellschaftsrecht bei Kapitalgesellschaften das Prinzip, dass die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern losgelöst sein kann und außenstehenden Organwaltern übertragen wird. Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Ähnlichkeiten zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person

Fremdorganschaft und Juristische Person haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft, Organ (Recht), Organwalter, Personengesellschaft, Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Vorstand.

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

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Organwalter

Organwalter (oder Organmitglieder) sind im Organisationsrecht natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person

Fremdorganschaft verfügt über 26 Beziehungen, während Juristische Person hat 229. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 5.88% = 15 / (26 + 229).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Fremdorganschaft und Juristische Person. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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