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51 Beziehungen: Abberufung, Agrément, Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Amtseid, Amtsträger, Amtsverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arglistige Täuschung, Beamtenrecht (Deutschland), Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Beförderung (Personalwesen), Berufung (Amt), Bestechung, Botschafter, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesbehörde (Deutschland), Bundeskanzler (Deutschland), Bundesminister (Deutschland), Bundespräsident (Deutschland), Bundesrichter (Deutschland), DBB Beamtenbund und Tarifunion, Deutsches Richtergesetz, Dienstgeschäft, Dienstgrad, Dienstherr, Dienstrecht, Dienstverhältnis, Disziplinarvorgesetzter, Einstellung (Arbeit), Ernennungsurkunde, Gemeinsames Ministerialblatt, Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Heilung (Recht), Laufbahngruppe, Offizier (Deutschland), Parlamentarischer Staatssekretär, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Soldatengesetz, Straftat (Deutschland), Unteroffizier, Unwirksamkeit, Verfassungsorgan, Verwaltungsakt (Deutschland), Verzahnungsamt, Wahlbeamter, ... Erweitern Sie Index (1 mehr) »
Abberufung
Die Abberufung ist der einseitig ausgesprochene Entzug eines Amtes, eines Auftrages oder einer Stellung durch einen hierzu befugte Person oder Institution.
Sehen Ernennung und Abberufung
Agrément
Agrément bezeichnet in der internationalen Politik die völkerrechtliche Zustimmung des Empfangsstaates, Vertreter des Entsendestaates für eine diplomatische oder sonstige Mission zu empfangen.
Sehen Ernennung und Agrément
Amt (Beamtenrecht)
Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.
Sehen Ernennung und Amt (Beamtenrecht)
Amtsbezeichnung
Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.
Sehen Ernennung und Amtsbezeichnung
Amtseid
Lyndon B. Johnson leistet seinen Amtseid an Bord der Air Force One Der Amts- bzw.
Sehen Ernennung und Amtseid
Amtsträger
Amtsträger (auch Amtswalter) bezeichnet in Deutschland Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen (z. B. Beamte und Richter bzw. Minister und Notare), und für Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.
Sehen Ernennung und Amtsträger
Amtsverhältnis
Das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis in Deutschland ist vom Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Beamte, Soldaten, Richter) abzugrenzen und wird als Oberbegriff sowohl für den besonderen rechtlichen Status von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern (wie Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) oder einer Landesregierung, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Mitglieder des Bundestages und der Landesparlamente) als auch für sonstige „öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse anderer Ordnung“ gebraucht.
Sehen Ernennung und Amtsverhältnis
Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
Sehen Ernennung und Arbeitsverhältnis
Arglistige Täuschung
Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.
Sehen Ernennung und Arglistige Täuschung
Beamtenrecht (Deutschland)
Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.
Sehen Ernennung und Beamtenrecht (Deutschland)
Beamtenstatusgesetz
Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.
Sehen Ernennung und Beamtenstatusgesetz
Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Sehen Ernennung und Beamter (Deutschland)
Beförderung (Personalwesen)
Bundesrepublik Deutschland zur Beförderung eines Beamten (hier: Aushändigung durch die Oberpostdirektion) Beförderung ist im Personalwesen von Unternehmen und im öffentlichen Dienst die Höherstufung eines Arbeitnehmers bzw.
Sehen Ernennung und Beförderung (Personalwesen)
Berufung (Amt)
Berufung bezeichnet in Deutschland die Ernennung in ein Dienstverhältnis.
Sehen Ernennung und Berufung (Amt)
Bestechung
Debler VI, 327 (S. 140)) Bestechung ist eine Qualifikation der Vorteilsgewährung an Amtsträger.
Sehen Ernennung und Bestechung
Botschafter
Ein Botschafter ist ein Diplomat und der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation.
Sehen Ernennung und Botschafter
Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.
Sehen Ernennung und Bundesbeamtengesetz
Bundesbeamter (Deutschland)
Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).
Sehen Ernennung und Bundesbeamter (Deutschland)
Bundesbehörde (Deutschland)
Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes.
Sehen Ernennung und Bundesbehörde (Deutschland)
Bundeskanzler (Deutschland)
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Bundeskanzler; Abkürzung BK) ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Ernennung und Bundeskanzler (Deutschland)
Bundesminister (Deutschland)
Bundesminister (Abkürzung: BM) ist die Amtsbezeichnung für ein Mitglied der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Ernennung und Bundesminister (Deutschland)
Bundespräsident (Deutschland)
Der Bundespräsident (Abkürzung BPr, auch BPräs) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.
Sehen Ernennung und Bundespräsident (Deutschland)
Bundesrichter (Deutschland)
Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.
Sehen Ernennung und Bundesrichter (Deutschland)
DBB Beamtenbund und Tarifunion
Der DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher Deutscher Beamtenbund, eigene Schreibweise dbb beamtenbund und tarifunion) ist ein Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit 40 Mitgliedsgewerkschaften mit Sitz in Berlin.
Sehen Ernennung und DBB Beamtenbund und Tarifunion
Deutsches Richtergesetz
Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Ernennung und Deutsches Richtergesetz
Dienstgeschäft
Als Dienstgeschäft sind in Deutschland die dem Beamten, Soldaten oder Richter zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen.
Sehen Ernennung und Dienstgeschäft
Dienstgrad
Ein Dienstgrad, Grad oder Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung beim Militär, aber auch bei Behörden wie der Polizei und zivilen Organisationen wie der Feuerwehr, Luftfahrtgesellschaften oder anderen Hilfsorganisationen.
Sehen Ernennung und Dienstgrad
Dienstherr
Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.
Sehen Ernennung und Dienstherr
Dienstrecht
Dienstrecht bezeichnet in Deutschland die Rechtsmaterie, die die Dienstverhältnisse der Beamten, Soldaten, Richter sowie anderer in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehenden Personen (z. B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre) regelt.
Sehen Ernennung und Dienstrecht
Dienstverhältnis
Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.
Sehen Ernennung und Dienstverhältnis
Disziplinarvorgesetzter
Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter, der in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht über Mitarbeiter, Beamte und Dienstkräfte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis über Soldaten ausübt.
Sehen Ernennung und Disziplinarvorgesetzter
Einstellung (Arbeit)
Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn.
Sehen Ernennung und Einstellung (Arbeit)
Ernennungsurkunde
Ernennungsurkunde einer Landesministerin Die Ernennungsurkunde dokumentiert den Verwaltungsakt der beamtenrechtlichen Ernennung.
Sehen Ernennung und Ernennungsurkunde
Gemeinsames Ministerialblatt
Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien.
Sehen Ernennung und Gemeinsames Ministerialblatt
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre enthält Regelungen über Einsatz und Rechtsstellung sowie eine grobe Beschreibung der Aufgabe der Parlamentarischen Staatssekretäre.
Sehen Ernennung und Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
Sehen Ernennung und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Heilung (Recht)
Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.
Sehen Ernennung und Heilung (Recht)
Laufbahngruppe
In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.
Sehen Ernennung und Laufbahngruppe
Offizier (Deutschland)
Luftwaffe auf der ''Luke Air Force Base'' (1982) Gerhard Schröder (1961) Empfang von NVA-Offizieren durch Wilhelm Pieck Ein Offizier in Deutschland ist ein deutscher Soldat ab dem Dienstgrad eines Leutnants aufwärts (oder eines Unterleutnants, sofern dieser Dienstgrad in der jeweiligen Organisation vorhanden ist).
Sehen Ernennung und Offizier (Deutschland)
Parlamentarischer Staatssekretär
Ein Parlamentarischer Staatssekretär (PStS)Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch als ParlStS abgekürzt.
Sehen Ernennung und Parlamentarischer Staatssekretär
Richter (Deutschland)
Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.
Sehen Ernennung und Richter (Deutschland)
Soldat (Deutschland)
Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.
Sehen Ernennung und Soldat (Deutschland)
Soldatengesetz
Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.
Sehen Ernennung und Soldatengesetz
Straftat (Deutschland)
Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.
Sehen Ernennung und Straftat (Deutschland)
Unteroffizier
Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften.
Sehen Ernennung und Unteroffizier
Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
Sehen Ernennung und Unwirksamkeit
Verfassungsorgan
Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes BundesorganVgl. auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.) wird u. a.
Sehen Ernennung und Verfassungsorgan
Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
Sehen Ernennung und Verwaltungsakt (Deutschland)
Verzahnungsamt
Als Verzahnungsamt bezeichnet man in Deutschland die Endämter in den Beamtenlaufbahnen, in welchen die Ämter nach der besoldungsrechtlichen Einstufung jeweils für zwei Laufbahnen gelten.
Sehen Ernennung und Verzahnungsamt
Wahlbeamter
Ein Wahlbeamter ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
Sehen Ernennung und Wahlbeamter
Zentrale Dienstvorschrift
Eine Zentrale Dienstvorschrift (Z. Dv.) war eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung, die für alle Beschäftigten in deren Geschäftsbereich verbindlich war.
Sehen Ernennung und Zentrale Dienstvorschrift
Auch bekannt als Beamtenernennung, Verbeamtung.