Ähnlichkeiten zwischen Erfinder und Urheber
Erfinder und Urheber haben 3 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Geistiges Eigentum, Juristische Person, Natürliche Person.
Geistiges Eigentum
Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Vergleich zwischen Erfinder und Urheber
Erfinder verfügt über 79 Beziehungen, während Urheber hat 47. Als sie gemeinsam 3 haben, ist der Jaccard Index 2.38% = 3 / (79 + 47).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Erfinder und Urheber. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: