Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Eintragung und Grundbuch

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Eintragung und Grundbuch

Eintragung vs. Grundbuch

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt. Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Ähnlichkeiten zwischen Eintragung und Grundbuch

Eintragung und Grundbuch haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amtsgericht, Antragsrecht, Auflassung, Baulast, Bürgerliches Gesetzbuch, Beschwerde (deutsches Recht), Bewilligung (Grundbuch), Dingliche Einigung, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister, Grundbuchordnung, Grundbuchverfügung, Grundstückskaufvertrag, Löschung (Register), Partnerschaftsregister, Rangordnung (Grundbuch Deutschland), Rechtsnorm, Vereinsregister, Widerspruch (Recht).

Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Amtsgericht und Eintragung · Amtsgericht und Grundbuch · Mehr sehen »

Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

Antragsrecht und Eintragung · Antragsrecht und Grundbuch · Mehr sehen »

Auflassung

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.

Auflassung und Eintragung · Auflassung und Grundbuch · Mehr sehen »

Baulast

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Baulast und Eintragung · Baulast und Grundbuch · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Bürgerliches Gesetzbuch und Eintragung · Bürgerliches Gesetzbuch und Grundbuch · Mehr sehen »

Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

Beschwerde (deutsches Recht) und Eintragung · Beschwerde (deutsches Recht) und Grundbuch · Mehr sehen »

Bewilligung (Grundbuch)

Unter einer Bewilligung (eigentlich Eintragungsbewilligung) versteht man im deutschen Grundbuchrecht die vor der Eintragung im Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen.

Bewilligung (Grundbuch) und Eintragung · Bewilligung (Grundbuch) und Grundbuch · Mehr sehen »

Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

Dingliche Einigung und Eintragung · Dingliche Einigung und Grundbuch · Mehr sehen »

Güterrechtsregister

Das Güterrechtsregister war in Deutschland ein bis 1.

Eintragung und Güterrechtsregister · Güterrechtsregister und Grundbuch · Mehr sehen »

Genossenschaftsregister

Das Genossenschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Eintragung und Genossenschaftsregister · Genossenschaftsregister und Grundbuch · Mehr sehen »

Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

Eintragung und Grundbuchordnung · Grundbuch und Grundbuchordnung · Mehr sehen »

Grundbuchverfügung

Grundbuchverfügung (GBV) ist der amtliche Kurztitel für die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung vom 8.

Eintragung und Grundbuchverfügung · Grundbuch und Grundbuchverfügung · Mehr sehen »

Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

Eintragung und Grundstückskaufvertrag · Grundbuch und Grundstückskaufvertrag · Mehr sehen »

Löschung (Register)

Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll.

Eintragung und Löschung (Register) · Grundbuch und Löschung (Register) · Mehr sehen »

Partnerschaftsregister

Das Partnerschaftsregister wird beim Amtsgericht auf Grundlage des Registerrechts geführt.

Eintragung und Partnerschaftsregister · Grundbuch und Partnerschaftsregister · Mehr sehen »

Rangordnung (Grundbuch Deutschland)

Rangordnung (Deutschland) ist im Grundbuchrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.

Eintragung und Rangordnung (Grundbuch Deutschland) · Grundbuch und Rangordnung (Grundbuch Deutschland) · Mehr sehen »

Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

Eintragung und Rechtsnorm · Grundbuch und Rechtsnorm · Mehr sehen »

Vereinsregister

In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt.

Eintragung und Vereinsregister · Grundbuch und Vereinsregister · Mehr sehen »

Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

Eintragung und Widerspruch (Recht) · Grundbuch und Widerspruch (Recht) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Eintragung und Grundbuch

Eintragung verfügt über 64 Beziehungen, während Grundbuch hat 199. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 7.22% = 19 / (64 + 199).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Eintragung und Grundbuch. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »