13 Beziehungen: Absorptionsprinzip, Bundesgerichtshof, Dauerdelikt, Fortsetzungszusammenhang, Gesetz, Konkurrenz (Strafrecht Deutschlands), Rechtsgut, Rechtshandlung, Strafe, Strafgesetz, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafzumessung (Deutschland), Tatmehrheit.
Absorptionsprinzip
Das Absorptionsprinzip ist in Abs. 1 und 2 StGB geregelt (Tateinheit) und besagt, dass bei Verletzung mehrerer Strafgesetze oder desselben Strafgesetzes mehrmals durch dieselbe Handlung nur auf eine Strafe erkannt wird.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Dauerdelikt
Ein Dauerdelikt ist im Strafrecht Deutschlands eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, deren Tatbestand die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes umfasst.
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Fortsetzungszusammenhang
Unter Fortsetzungszusammenhang (auch fortgesetztes Delikt) ist die Zusammenfassung mehrerer strafrechtlich relevanter Verstöße zu einem einzelnen Verstoß zu verstehen.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Konkurrenz (Strafrecht Deutschlands)
Die Lehre von den Konkurrenzen im deutschen Strafrecht befasst sich mit dem Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters durch seine Tathandlung(en) zueinander stehen.
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Rechtsgut
Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.
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Rechtshandlung
Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.
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Strafe
Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw.
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Strafgesetz
Ein Strafgesetz ist ein Gesetz, das eine Rechtsfolge aus dem Bereich des Strafrechts anordnet.
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Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
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Strafzumessung (Deutschland)
Im deutschen Strafrecht dient die Strafzumessung einer schuldangemessenen Bestrafung.
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Tatmehrheit
Tatmehrheit (auch Realkonkurrenz genannt) ist ein Begriff des deutschen Konkurrenzrechts.
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