Ähnlichkeiten zwischen Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot
Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beruf, Deutschland, Grundrechte, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Rechtsschutz, Religionsfreiheit.
Beruf
Ein Beruf ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228).
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Grundrechte
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) oder in einer Kurzfassung UN-Zivilpakt oder IPbpR, in der Schweiz auch UNO-Pakt II genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
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Rechtsschutz
Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw.
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Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) ist ein Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot
- Was es gemein hat Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot
- Ähnlichkeiten zwischen Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot
Vergleich zwischen Deutsche Demokratische Republik und Diskriminierungsverbot
Deutsche Demokratische Republik verfügt über 1065 Beziehungen, während Diskriminierungsverbot hat 58. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 0.53% = 6 / (1065 + 58).
Referenzen
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