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Dienstverhältnis

Index Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

95 Beziehungen: Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Amtshilfe, Amtsverhältnis, Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland), Anwärter (Beamtenrecht), Arbeitgeber, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Deutschland), Arbeitsverhältnis, Attaché, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Auswärtiger Dienst, Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, Öffentliches Recht, Bürgermeister, Beamtenstatusgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Beamter (Deutschland), Beigeordneter, Berufssoldat, Besoldung, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesebene (Deutschland), Bundeshaushaltsordnung, Bundeslaufbahnverordnung, Bundespolizei (Deutschland), Bundespolizeigesetz, Bundesregierung (Deutschland), Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Bundeswehr, Deutsches Richtergesetz, Deutschland, Dienstbezeichnung, Dienstgrad, Dienstherr, Dienstliche Veranstaltung zur Information, Ehrenamt, Ehrenamtlicher Richter, Eignungsübung, Einfacher Dienst, Eingangsamt, Elternzeit, Ernennung, Ernennungsurkunde, Evangelische Kirche in Deutschland, Freiwillige Feuerwehr, Freiwilliger Wehrdienst, Gehobener Dienst, ..., Gemeinde (Deutschland), Gemeindeverband (Deutschland), Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Höherer Dienst, Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Hessen, Hoheitliche Aufgabe, Humanitäre Hilfe, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Konsul, Kreisjagdmeister, Land (Deutschland), Laufbahn, Laufbahnbefähigung, Laufbahngruppe, Mittlerer Dienst, Natürliche Person, Naturkatastrophe, Ortsgericht, Ortsvorsteher, Politischer Beamter, Polizeivollzugsbeamter, Privatrecht, Probezeit, Rechtsgrundlage, Reserve (Bundeswehr), Reservistengesetz, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Soldat auf Zeit, Soldatengesetz, Spannungsfall, Stadtrat, Statusrecht, Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland), Treueverhältnis, Verfassungsorgan, Verteidigungsfall (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwendung (Dienstrecht), Vorbereitungsdienst, Wehrdienst, Wehrpflicht, Wehrpflichtgesetz. Erweitern Sie Index (45 mehr) »

Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Amtshilfe

Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde.

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Amtsverhältnis

Das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis in Deutschland ist vom Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Beamte, Soldaten, Richter) abzugrenzen und wird als Oberbegriff sowohl für den besonderen rechtlichen Status von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern (wie Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) oder einer Landesregierung, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Mitglieder des Bundestages und der Landesparlamente) als auch für sonstige „öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse anderer Ordnung“ gebraucht.

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Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient.

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Anwärter (Beamtenrecht)

Ein Anwärter ist im deutschen Beamtenrecht eine natürliche Person im statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich im Vorbereitungsdienst (Laufbahnausbildung) befindet.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Deutschland)

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Deutschland (auch Tarifbeschäftigte und in den Tarifverträgen nur Beschäftigte genannt) bilden neben den Beamten, Soldaten und Richtern, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, und den Beziehern von Amtsbezügen eine eigene Statusgruppe der Personen im deutschen öffentlichen Dienst.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Attaché

Attaché (IPA:,; französisch attacher „befestigen“) oder Attachée (weibliche Form) ist in der Diplomatie eine Bezeichnung für Begleiter eines Gesandten.

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Auslandseinsätze der Bundeswehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind im weiteren Sinne alle Einsätze der Bundeswehr außerhalb Deutschlands.

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Auswärtiger Dienst

Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten und auch Internationale Organisationen, bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18. Jahrhundert diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland, um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des Völkerrechts durchzusetzen.

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Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ist im deutschen Staatskirchenrecht eine rechtliche Organisationsform einer Religionsgemeinschaft.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Bürgermeister

Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamtenversorgungsgesetz

Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Beigeordneter

Beigeordnete sind in den meisten Ländern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt- oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Bürgermeister „beigeordnet“.

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Berufssoldat

Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Bundesbeamter (Deutschland)

Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).

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Bundesebene (Deutschland)

Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates.

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Bundeshaushaltsordnung

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist – trotz der Bezeichnung „Ordnung“ – ein formelles Bundesgesetz, das die Haushaltswirtschaft des Bundes einschließlich Rechnungslegung und Prüfung durch den Bundesrechnungshof regelt.

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Bundeslaufbahnverordnung

Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Einstellung von Bewerbern in ein Dienstverhältnis als Beamter im Bundesdienst und deren berufliche Entwicklung regelt.

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Bundespolizei (Deutschland)

Hoheitszeichen der Bundespolizei ab 2005 Polizeistern Die Bundespolizei (BPOL) ist in Deutschland eine Polizei des Bundes (neben dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), die in bundeseigener Verwaltung geführt wird.

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Bundespolizeigesetz

Das Bundespolizeigesetz (BPolG) regelt die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz).

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Bundesregierung (Deutschland)

Die Bundesregierung (BReg) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vom 12. März 1951, zuletzt neu bekannt gemacht am 11. August 1993, regelt die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des höchsten Gerichtshofes in Deutschland, des Bundesverfassungsgerichts.

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Bundeswehr

Dienstflagge der Bundesbehörden Dienstflagge der Seestreitkräfte Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche.

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Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstbezeichnung

Die Dienstbezeichnung ist die abstrakte Bezeichnung der angestrebten Amtsbezeichnung eines deutschen Beamten.

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Dienstgrad

Ein Dienstgrad, Grad oder Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung beim Militär, aber auch bei Behörden wie der Polizei und zivilen Organisationen wie der Feuerwehr, Luftfahrtgesellschaften oder anderen Hilfsorganisationen.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstliche Veranstaltung zur Information

Eine Dienstliche Veranstaltung zur Information (InfoDVag), ehemals Informationswehrübung (InfoWÜ), der deutschen Bundeswehr dient der Information von hochrangigen zivilen Führungskräften aus Wirtschaft, öffentlichem Dienst und Wissenschaft, sonstigen herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie politischen Mandatsträgern zur Bundeswehr für die Gewinnung als Mittler bzw.

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Ehrenamt

Ein Ehrenamt ist die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung.

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Ehrenamtlicher Richter

Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet.

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Eignungsübung

Zu einer Eignungsübung der Bundeswehr kann in Deutschland einberufen werden, wer als Quereinsteiger die für einen höheren Dienstgrad erforderliche militärische Eignung durch Lebens- und Berufserfahrung außerhalb der Bundeswehr erworben hat.

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Einfacher Dienst

Der einfache Dienst (bis 1939: unterer Dienst) ist in Deutschland die unterste Laufbahngruppe innerhalb eines viergliedrigen Laufbahnsystems für Beamte.

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Eingangsamt

Eingangsamt (auch Einstiegsamt) ist im deutschen Beamtenrecht das unterste Amt in einer Laufbahn.

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Elternzeit

Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet.

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Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

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Ernennungsurkunde

Ernennungsurkunde einer Landesministerin Die Ernennungsurkunde dokumentiert den Verwaltungsakt der beamtenrechtlichen Ernennung.

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Evangelische Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland.

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Freiwillige Feuerwehr

Eine Freiwillige Feuerwehr (in Österreich und Deutschland als feststehender Begriff Freiwillige Feuerwehr; die offizielle Abkürzung in Deutschland, Österreich und Südtirol lautet FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst oder in Werkstätten) zusammensetzt.

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Freiwilliger Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst (FWD) ist in Deutschland ein Dienstverhältnis für Soldaten (Soldatengesetz) in einer Laufbahn der Mannschaften der Bundeswehr.

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Gehobener Dienst

Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung.

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Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.

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Gemeindeverband (Deutschland)

Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.

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Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts

Das Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGAmtsGehG) vom 28.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Höherer Dienst

Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.

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Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland.

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Hessen

Hessen (Abkürzung HE) ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland.

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Hoheitliche Aufgabe

Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.

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Humanitäre Hilfe

Als humanitäre Hilfe (von) bezeichnet man Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung von Menschen in einer humanitären Notlage, die über eine Erstversorgung hinausgehen.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Konsul

CC.

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Kreisjagdmeister

Ein Kreisjagdmeister ist ein durch die deutschen Landesjagdgesetze begründeter Ehrenbeamter des jeweiligen Bundeslandes, in dem sein Zuständigkeitsbereich liegt.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Laufbahn

Unter Laufbahn versteht man im Personalwesen die berufliche Entwicklung von Arbeitskräften im Zeitablauf, die durch Aufbauorganisation und Stellenpläne horizontal und vertikal vorgezeichnet ist.

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Laufbahnbefähigung

Laufbahnbefähigung ist ein Begriff des deutschen Beamtenrechts.

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Laufbahngruppe

In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Mittlerer Dienst

Der mittlere Dienst (mD) – in einigen Bundesländern auch 2.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Naturkatastrophe

Eine Naturkatastrophe ist eine natürlich entstandene Veränderung der Erdoberfläche oder der Atmosphäre, die auf Lebewesen und insbesondere den Menschen und seine Lebensweise verheerende Auswirkungen hat.

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Ortsgericht

Dienststellenschild eines Ortsgerichtes Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz.

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Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde.

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Politischer Beamter

Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (Abs. 1 BeamtStG).

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Polizeivollzugsbeamter

PVB der Hamburger Polizei mit Maschinenpistole HK MP5 Polizeivollzugsbeamte (Abkürzung PVB) sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien (Polizeivollzugsdienst, PVD) betrauten Polizeibeamten im öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder und zählen zu den Vollzugsbeamten.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Probezeit

Probezeit ist ein vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw.

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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage, auch Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm, ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet eine Rechtsnorm, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls ermächtigt.

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Reserve (Bundeswehr)

Die Reserve der Bundeswehr umfasst die personellen, organisatorischen, materiellen und infrastrukturellen Maßnahmen, die einen Aufwuchs ermöglichen.

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Reservistengesetz

Das Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten (Reservistengesetz – ResG) regelt in Deutschland die Rechtsstellung der Reservisten der Bundeswehr.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Soldat auf Zeit

Ein Soldat auf Zeit (abgekürzt SaZ, umgangssprachlich Zeitsoldat) ist ein Soldat, der sich freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten.

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Soldatengesetz

Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.

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Spannungsfall

Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls.

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Stadtrat

Sitzung des Stadtrats von Isselburg, Nordrhein-Westfalen, 2011 Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs.

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Statusrecht

Das Statusrecht ist in Deutschland ein nicht legal definierter Begriff des Dienstrechts der Beamten, Soldaten und Richter.

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Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Das Pergamonmuseum gehört über die Staatlichen Museen Berlin (auch) zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen.

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Treueverhältnis

In einem Treueverhältnis stehen in Deutschland Beamte und Soldaten zu ihrem Dienstherrn.

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Verfassungsorgan

Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes BundesorganVgl. auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.) wird u. a.

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Verteidigungsfall (Deutschland)

Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwendung (Dienstrecht)

Die Verwendung bezeichnet im deutschen Dienstrecht das Tätigkeitsfeld einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.

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Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung.

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Wehrpflicht

keine Angaben Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen.

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Wehrpflichtgesetz

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) regelt in Deutschland die Wehrpflicht (Abschnitt 1), das Wehrersatzwesen (Abschnitt 2), die Personalakte­nführung ungedienter Wehrpflichtiger (Abschnitt 3), die Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades (Abschnitt 4), die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel (Abschnitt 5) sowie die Einschränkung von Grundrechten, Sonder-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften (Abschnitt 6).

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Leitet hier um:

Beamtenstatus, Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Probe, Beamter auf Widerruf, Beamter auf Zeit, Ehrenbeamte, Ehrenbeamtenverhältnis, Ehrenbeamter, Kirchenbeamtenverhältnis, Richterverhältnis, Verbeamtung auf Lebenszeit, Verbeamtung auf Widerruf, Verbeamtung auf Zeit, Wehrdienstverhältnis.

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