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Bestandteil und Grunddienstbarkeit

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bestandteil und Grunddienstbarkeit

Bestandteil vs. Grunddienstbarkeit

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann. Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

Ähnlichkeiten zwischen Bestandteil und Grunddienstbarkeit

Bestandteil und Grunddienstbarkeit haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bauwerk, Bürgerliches Gesetzbuch, Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Dingliches Recht (Deutschland), Eigentum, Grundbuch, Grundstück, Leitungsrecht, Nießbrauch, Sachenrecht (Deutschland), Wegerecht (Sachenrecht).

Bauwerk

Schiffshebewerk Palast (Potala-Palast) BKK) Mauer (Chinesische Mauer) Der 2010 fertiggestellte Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern Höhe das gegenwärtig (September 2023) höchste Bauwerk der Welt Als Bauwerk (in der Schweiz auch eine Baute) wird in der Architektur und im Bauwesen eine von Menschen mit Hilfe der Baukunst und Baukonstruktion errichtete bauliche Anlage bezeichnet, die als wesentlicher Bestandteil nur schwer trennbar mit dem Untergrund verbunden ist oder als Scheinbestandteil zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Leitungsrecht

Leitungsrecht ist das dingliche Recht eines Versorgungsunternehmens oder Telekommunikationsunternehmens, auf einem fremden Grundstück oder grundstücksgleichen Recht eine oder mehrere Leitungen zu verlegen und zu betreiben.

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Wegerecht (Sachenrecht)

Das Wegerecht, in Grundbucheinträgen meist Geh- und Fahrrecht, ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bestandteil und Grunddienstbarkeit

Bestandteil verfügt über 55 Beziehungen, während Grunddienstbarkeit hat 30. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 12.94% = 11 / (55 + 30).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bestandteil und Grunddienstbarkeit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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