Ähnlichkeiten zwischen Allmende und Eigentum
Allmende und Eigentum haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allod, Besitz, Bevölkerung, Commons, Gemeinde, Genossenschaft, Juristische Person, Kötter, Kollektiveigentum, Mittelalter, Neuzeit, Privatrecht, Tragik der Allmende.
Allod
Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.
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Besitz
Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.
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Bevölkerung
Der Begriff Bevölkerung wird als Bezeichnung für die menschliche Population innerhalb geografischer Grenzen verwendet und unterscheidet sich von abstammungsbezogenen Gruppierungen wie Stamm, Volk und Ethnie.
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Commons
Der Begriff Commons (von latein. communis; von cum und munus; engl. common; dt. gemein(sam)) bezeichnet Ressourcen (Code, Wissen, Nahrung, Energiequellen, Wasser, Land, Zeit u. a.), die aus selbstorganisierten Prozessen des gemeinsamen bedürfnisorientierten Produzierens, Verwaltens, Pflegens und/oder Nutzens (Commoning) hervorgehen.
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Gemeinde
Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
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Genossenschaft
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kötter
Wohnhaus (Kotten) eines Kossäten in Wuthenow Kötter, Köter, Köthner, Kötner, Kätner oder Kotsassen, vor allem in Preußen und Mecklenburg auch Kossat(h)en, Kossater oder Kossäten, waren Dorfbewohner, die einen Kotten (eine Kate) besaßen.
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Kollektiveigentum
Als Kollektiveigentum oder Gemeineigentum wird im Unterschied zum Privateigentum solches Eigentum bezeichnet, das nicht einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person gehört, sondern von einem sozialen Kollektiv oder einer Gemeinschaft verwaltet, genutzt, gepflegt oder produziert wird (siehe Commons).
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Mittelalter
Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.
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Neuzeit
alternativtext.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Tragik der Allmende
Tragik der Allmende (engl. tragedy of the commons), Tragödie des Allgemeinguts, Allmendeklemme oder Allmendeproblematik bezeichnet ein sozialwissenschaftliches und evolutionstheoretisches Modell, nach dem frei verfügbare, aber begrenzte Ressourcen nicht effizient genutzt werden und durch Übernutzung bedroht sind, was auch die Nutzer selbst bedroht.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Allmende und Eigentum
- Was es gemein hat Allmende und Eigentum
- Ähnlichkeiten zwischen Allmende und Eigentum
Vergleich zwischen Allmende und Eigentum
Allmende verfügt über 160 Beziehungen, während Eigentum hat 370. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 2.45% = 13 / (160 + 370).
Referenzen
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