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Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme

Aktiengesellschaft (Deutschland) vs. Feindliche Übernahme

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Als feindliche Übernahme (oder unfreundliche Übernahme) wird im Bereich des Mergers & Acquisitions ein Unternehmenskauf bezeichnet, bei dem ein Investor einen Anteilskauf vornimmt, ohne zuvor den – rechtlich nicht erforderlichen – Konsens der Unternehmensleitung oder der Gesellschafter einzuholen.

Ähnlichkeiten zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme

Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktie, Aktiengesetz (Deutschland), Aktionär, Aufsichtsrat, Emission (Wirtschaft), Europäische Gesellschaft, Gesellschafter, Hauptversammlung, Kapitalerhöhung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Mehrheit, Rechtsform, Satzung (Privatrecht), Sperrminorität, Squeeze-out, Vorstand.

Aktie

Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aktionär

Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Emission (Wirtschaft)

Emission (oder im Bankwesen auch Emissionsgeschäft) ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt (Börse oder Private Placement).

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Europäische Gesellschaft

Die Europäische Gesellschaft, häufig auch Europäische Aktiengesellschaft (international auch, kurz SE), ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

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Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Mehrheit

Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Sperrminorität

Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern, wenn qualifizierte Mehrheiten bei der Beschlussfassung verlangt werden.

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Squeeze-out

Der Squeeze-out ist im Aktienrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Anglizismus für den zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme

Aktiengesellschaft (Deutschland) verfügt über 90 Beziehungen, während Feindliche Übernahme hat 124. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 7.48% = 16 / (90 + 124).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Feindliche Übernahme. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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